5-Jahres Garantie
Die viereckigen Paetzold Blockflöten sind durch ihre geniale Bauweise nahezu unsterblich.
Herbert Paetzold hat den Windkanal – eines der elementarsten Teile einer Blockflöte – so konstruiert, dass er bei Bedarf ausgetauscht werden kann. Das wissen professionelle Vielspieler seit Jahrzehnten zu schätzen. So kann das Instrument – eventuell in Verbindung mit einem neuen Block – wieder ein neues Leben beginnen.
Auch die anderen Bestandteile der Instrumente sind so genial durchdacht, und im Laufe der Jahre immer weiter verbessert worden, dass Paetzold (by Kunath) Blockflöten überdurchschnittlich lange gespielt werden können, bevor Sie zu einer Überholung in die Werkstatt sollten.
Aus diesen Gründen geben wir Ihnen auf Ihr Instrument eine Garantie von 5 Jahren.
Garantiebedingungen
Kunath Instrumentenbau (Garantiegeber) gewährt auf die von uns hergestellten Instrumente eine Garantie von 5 Jahren. Mit dem Rechnungsdatum beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist weltweit.
Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit der Instrumente, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler.
Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewährt der Hersteller im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:
- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber:
Kunath Instrumentenbau
Am Ried 7
36041 Fulda
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
- normalen Verschleiß
- unsachgemäßer Behandlung
- Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen
- Gewaltanwendung (z. B. Schläge)
- Reparaturversuche in Eigenregie
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem Garantiegeber, oder einer von ihm beauftragen Person, die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit der Garantiegeber prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen. Bei berechtigten Garantieansprüchen entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. der Garantiegeber erstattet etwaige Versandkosten für den Hinversand.
Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt. Die Herstellergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.
Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.
Bitte kontaktieren Sie uns vor der Einsendung der Ware, damit wir die bestmögliche Lösung finden.